18. März 2015 ►
NRW hat ein "Zweites Gesetz zur Änderung des Rettungsgesetzes NRW"
Der Landtag hat heute Nachmittag um 16:00 Uhr das "Zweite Gesetz zur Änderung des Rettungsgesetzes NRW" beschlossen. Es enthält auch Regelungen zur Besetzung von Rettungsdienst-Fahrzeugen mit Notfallsanitätern (Übergangsfrist bis zum 31.12.2026) und zur Verankerung der Stellung des ÄLRD.
Die AGNNW hatte sich im Vorfeld aktiv in den Gestaltungsprozeß eingebracht und Stellungnahmen an den Gesetzgeber gesendet.